TESTSYSTEM · Kopie vom 18.09.2026 · keine echten Zahlungen, Post geht nur an den Inhaber · echte Seite: qrova.io
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Ihre erste Rechnung als Freelancer? Oder die hundertste, aber Sie bist sich immer noch nicht sicher, ob wirklich alles draufsteht? Kein Problem. Hier erfahren Sie exakt, welche Angaben Pflicht sind, was optional sinnvoll ist und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Pflichtangaben auf Rechnungen nach § 14 UStG

Das Umsatzsteuergesetz definiert in § 14 Abs. 4 UStG genau, welche Angaben auf einer Rechnung stehen müssen. Fehlt auch nur ein Pflichtfeld, darf Ihr Kunde die Vorsteuer nicht abziehen — und das führt garantiert zu Rückfragen.

Die 10 Pflichtangaben im Überblick

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers — also Ihr Name und Ihre Geschäftsadresse.
  2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers — der Kunde. Bei Firmen: Firmenname plus Anschrift.
  3. Steuernummer oder USt-IdNr. — Ihre Steuernummer vom Finanzamt oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Eines von beiden reicht.
  4. Rechnungsdatum — das Ausstellungsdatum der Rechnung.
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer — einmalig und nachvollziehbar.
  6. Menge und Art der Leistung — konkret beschreiben: „Webdesign für Landingpage“ statt „Dienstleistung“.
  7. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung — auch wenn er mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt. „Leistungszeitraum: März 2026“ reicht.
  8. Nettobetrag — aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, falls verschiedene gelten.
  9. Steuersatz und Steuerbetrag — „19 % USt: 190,00 €“ bei einem Nettobetrag von 1.000 €.
  10. Bruttobetrag — die Summe aus Netto plus Umsatzsteuer.

Sonderfall Kleinunternehmer

Nutzt Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, entfallen Steuersatz und Steuerbetrag. Stattdessen schreiben Sie auf die Rechnung:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Vergessen Sie diesen Hinweis nicht — sonst schuldet Ihr Kunde Ihnen womöglich USt, die Sie ans Finanzamt abführen müssten, obwohl Sie Kleinunternehmer bist.

Rechnungsnummern: System und Logik

Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und einmalig sein. Das heißt nicht, dass sie lückenlos sein muss — aber nachvollziehbar. Bewährte Systeme:

  • Einfach fortlaufend: 001, 002, 003, …
  • Mit Jahreskennzeichen: 2026-001, 2026-002, …
  • Mit Kundenkürzel: MUE-2026-001 (Kunde Müller, Jahr 2026, erste Rechnung)
  • Mit Projektkürzel: WEB-2026-003 (Webdesign-Projekt)

Wählen Sie ein System und bleibe dabei. Wechsel innerhalb eines Geschäftsjahres führen zu Verwirrung — und bei Betriebsprüfungen zu unangenehmen Fragen.

Zahlungsbedingungen richtig formulieren

Gesetzlich hast Sie Anspruch auf Zahlung innerhalb von 30 Tagen (§ 286 Abs. 3 BGB). Trotzdem sollten Sie Ihre Zahlungsbedingungen explizit angeben:

  • „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.“ — Der Klassiker. Klar, direkt, professionell.
  • „Zahlbar innerhalb von 7 Tagen mit 2 % Skonto, 30 Tage netto.“ — Motiviert zur schnellen Zahlung.
  • „Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt.“ — Für Kleinbeträge oder bei verlässlichen Kunden.

Geben Sie unbedingt Ihre Bankverbindung an: IBAN, BIC (bei Inlandsüberweisungen optional), Kontoinhaber. Je einfacher Sie es dem Kunden machen, desto schneller kommt das Geld.

Optionale Angaben, die Ihre Rechnung besser machen

  • Kundennummer — hilft bei der Zuordnung, besonders wenn Sie viele Kunden hast.
  • Projektnummer oder Bestellnummer — falls der Kunde eine angegeben hat, unbedingt übernehmen.
  • EPC-QR-Code — ein QR-Code für Sofortüberweisung. Der Kunde scannt den Code mit der Banking-App, und alle Überweisungsdaten sind vorausgefüllt. Reduziert Tippfehler und beschleunigt die Zahlung erheblich.
  • Ihr Logo — wirkt professioneller und erhöht den Wiedererkennungswert.
  • Fußzeile mit Geschäftsdaten — Handelsregisternummer, Geschäftsführer, Bankverbindung.

Rechnung per E-Mail oder auf Papier?

Seit 2011 sind elektronische Rechnungen in Deutschland den Papierrechnungen gleichgestellt (§ 14 Abs. 1 UStG). Sie brauchen keine Unterschrift und kein Siegel. Ein PDF per E-Mail ist völlig ausreichend.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt zudem die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Das betrifft strukturierte Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung. Die Übergangsfrist für kleine Unternehmen läuft bis Ende 2027 — aber je früher Sie umstellen, desto weniger Stress hast Sie später.

Vorteile der digitalen Rechnung

  • Kein Porto, kein Papier, kein Drucker
  • Sofortige Zustellung
  • Automatische Archivierung (GoBD-konform)
  • Einfache Suche und Verwaltung
  • Integration mit Buchhaltungssoftware

Korrektur und Storno: Was tun bei Fehlern?

Eine fehlerhafte Rechnung dürfen Sie nicht einfach löschen oder überschreiben — das verstößt gegen die GoBD. Stattdessen:

  1. Stornorechnung erstellen — eine Rechnung mit negativem Betrag, die die ursprüngliche Rechnung aufhebt.
  2. Neue, korrigierte Rechnung ausstellen — mit neuer Rechnungsnummer und Verweis auf die stornierte Rechnung.

Fristen: Wann müssen Sie die Rechnung stellen?

Bei B2B-Leistungen bist Sie verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung zu stellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Im B2C-Bereich gibt es diese Pflicht nicht — trotzdem sollten Sie zeitnah fakturieren. Wer 3 Monate wartet, wartet danach nochmal 30 Tage auf die Zahlung.

Rechnungsvorlage vs. Rechnungssoftware

Word- und Excel-Vorlagen funktionieren am Anfang. Aber sie haben Schwächen:

  • Keine automatische Nummernvergabe
  • Kein Überblick über offene Rechnungen
  • Fehleranfällig bei manueller Berechnung
  • Nicht GoBD-konform (Dokumente sind veränderbar)

Eine Rechnungssoftware wie QROVA löst all diese Probleme: automatische Nummernvergabe, korrekte Berechnung, PDF-Erstellung mit einem Klick, EPC-QR-Code für schnellere Zahlungen und GoBD-konforme Archivierung.

QROVA Tipp

Der QROVA Rechnungsgenerator erstellt professionelle Rechnungen mit allen Pflichtangaben — inklusive EPC-QR-Code für Sofortüberweisung. Rechnungsnummern werden automatisch vergeben, und jede Rechnung ist sofort als PDF verfügbar.

Jetzt kostenlos testen →

OM
Oleksandr Miliienko
Gründer von QROVA & Miliienko Studio · WordPress & SEO-Experte für KMU im DACH-Raum

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Oleksandr Miliienko
Gründer von QROVA & Miliienko Studio · WordPress & SEO-Experte für KMU im DACH-Raum
QROVA · Miliienko Studio Ober-Erler-Str. 34
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